EuP Richtlinie ab 01. September 2009

Die EuP-Richtlinie (Eco-Design Requirements for Energy Using Products) legt Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte fest. Es handelt sich hierbei um eine Rahmenrichtlinie, bei der die Anforderungen an die Mindesteffizienz von Produkten in Durchführungsmaßnahmen (Implementing Measures) festgelegt werden. Nichteffiziente Produkte zur Haushaltsbeleuchtung sowie zur Beleuchtungim tertiären Sektor (Straßen-, Büro- und Industriebeleuchtung) werden tufenweise vom Markt genommen.

Die von der Europäischen Union erarbeitete EuP-Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments bildet die Ergänzung zu den Richtlinien, die sich mit der Entsorgung und dem Recycling, der WEEE-Richtlinie, und der Reduzierung von Schadstoffen, der RoHS-Richtlinie, beschäftigen.

Veränderungen im Segment Normallampen

Bereits ab dem 01. September 2009 ist der stufenweise Auslauf von Haushaltslampen geplant. Dazu gehören:

  • Glühlampen,
  • Halogenlampen und
  • integriertem Vorschaltgerät)

Mattierte Lampen müssen ab dem 01. September 2009 der Energieeffizienzklasse A angehören, um weiterhin den Anforderungen einer Vermarktung zu entsprechen.

Ausgenommen sind Speziallampen (wie Lampen, die in Hausgeräten zum Einsatz kommen), die auf der Verpackung eindeutig als solche gekennzeichnet sind. Eine Rahmenrichtlinie für Reflektorlampen sowie Leuchten ist in Arbeit und wird aller Voraussicht nach 2010 wirksam werden.

Für klare Glühlampen:

  • Produktionsstopp von Glühlampen mit >= 100 Watt

Produktionsstopp von Glühlampen mit Energieeffizienzlabel (EEL)1 F und G

Für matte Glühlampen:

  • Produktionsstop aller matten Glühlampen außer die der EEL A

Ausblick: Stufenweiser Auslauf der Glühlampe bis zum Jahr 2012

Ab 01. September 2009 gilt für klare Hochvolt-Halogenlampen:

  • F, G Produktionsstopp von Halogenlampen mit >= 100 Watt (R7S, E14, E27) und EEL D, E,
  • Produktionsstopp von Halogenlampen mit < 100 Watt und EEL F bzw. G (R7S, G9, E14, E27)

Ab 01. September 2009 gilt für matte Hochvolt-Halogenlampen:

  • Produktionsstopp aller matten Halogenlampen (G9, E14, E27)

Ab 01. September 2009 gilt für matte Niedervolt-Halogenlampen:

  • Produktionsstopp aller matten Halogenlampen (G4, GY 6,35)

Ausblick: Stufenweiser Auslauf der Halogenlampe bis zum Jahr 2016.

Veränderungen im Segment Energiesparlampen

Ab 01. September 2009 gilt Produktionsstopp aller Energiesparlampen mit EEL B (Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät)

Weitere Neuerungen

Ab dem 01. September 2010 gelten erweiterte Kennzeichnungspflichten auf der Verpackung. Diese Angaben sind zusätzlich vom Hersteller im Internet zu publizieren. Der Begriff „Energiesparlampe“ (Energy Saver) darf ab 01. September 2010 nur noch für Energiesparlampen der Energieeffizienzklasse A genutzt werden.